Ideenfindung: Wie meldet man Patente an und was kostet es?
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Sie haben eine innovative und einzigartige Geschäfts- oder Produktidee gefunden, auf welche sich Ihr Unternehmen aufbauen oder um die es sich erweitern soll? Bevor Sie an das genaue Design oder die Produktion denken, sollten Sie Ihre Idee unbedingt vor Nachahmern schützen, indem Sie ein Patent anmelden.Hier erfahren Sie, was genau ein Patent ist, wie Sie bei der Anmeldung vorgehen sollten und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das Ihre Erfindungen und Geschäftsideen sichert. Dadurch wird verhindert, dass diese von Drittanbietern geklaut und für eigene Zwecke verwendet werden können. Bei der Anmeldung Ihres Patents haben Sie die Wahl zwischen einem nationalen oder internationalen Patentrecht. Bevor Sie das Patentamt kontaktieren, um Ihre Innovation unter einen solchen Schutz zu stellen, sollten Sie im Vorfeld überprüfen, ob diese für eine Patentierung überhaupt infrage kommt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat dazu die folgenden Kriterien veröffentlicht:
Erfindungen sind patentfähig, wenn:
- Es sich um neue technische Erfindungen handelt,
- Die Erfindungen gewerblich angewendet werden können,
- Die Erfindungen auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
Wichtig ist hier zu bedenken, dass sich ein Patent ausschließlich auf Dinge beziehen kann. Innovative Ideen wie beispielsweise neue mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien oder Verfahren, Entdeckungen, Pläne oder Regeln können demnach nicht patentiert werden.
So patentieren Sie Ihre Erfindung
Um die exklusiven Nutzungsrechte an Ihrer Erfindung durch ein Patent zu schützen, muss ein Antrag auf Erteilung eines Patents beim Deutschen Amt für Marken und Patente gestellt werden. Je nachdem, um welche Art von Erfindung es sich handelt und welchen Patentschutz Sie dafür beantragen möchten, kann dieser Prozess nicht nur langwierig, sondern unter Umständen auch kompliziert sein. Falls Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, der Ihnen während des gesamten Antragsverfahrens mit fachkundigem Rat zur Seite steht.
Ihr Antrag beim DPMA sollte die folgenden Unterlagen enthalten:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Formblatt P 2007 können Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes herunterladen.
- Ausführliche technische Beschreibung. Erstellen Sie eine detaillierte und ausführliche Beschreibung Ihrer Geschäftsidee, falls erforderlich, legen Sie dieser Beschreibung Skizzen, Zeichnungen oder Tabellen bei. Nur so kann das Patentamt prüfen, ob Ihre Innovation auch wirklich patentwürdig ist. Generell gilt: je mehr Informationen, desto besser. Achten Sie allerdings darauf, dass Ihre Auskünfte relevant sind.
- Patentansprüche. Hier sollten Sie auf den gewünschten Umfang des beantragten Patents eingehen. Erwähnen Sie sowohl Namen als auch jedes technische Detail, das Sie schützen lassen möchten.
- Damit sich das DPMA einen schnellen Überblick über Ihren Antrag verschaffen kann, ist es notwendig, dass Sie eine kurze Zusammenfassung von maximal 1.500 Zeichen erstellen. Neben dem Namen sollte diese Zusammenfassung zudem eine Kurzfassung der Beschreibung enthalten.
Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen gesammelt haben und Ihr Anwalt Ihnen grünes Licht gibt, können Sie Ihren Antrag entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder in einer der Geschäftsstellen in Jena oder Berlin einreichen. Falls Sie eine Signaturkarte mit passendem Lesegerät besitzen, ist auch ein Online-Antrag möglich. Hierfür laden Sie sich einfach die Software DPMAdirekt auf Ihren Rechner.
Was kostet ein Patent?
Die Kosten einer Patentanmeldung variieren je nach Laufzeit und Anmeldeverfahren. So kommen bei einer Anmeldung in einer der Dienststellen erst einmal Kosten von 360 Euro auf Sie zu, während Sie bei einem Online-Antrag nur 340 Euro bezahlen. Zusätzlich zu diesen Kosten wird noch eine Prüfungsantragsgebühr in Höhe von 150 Euro bis 350 Euro erhoben, der genaue Betrag hängt von Ihrem individuellen Antrag ab. Zusätzlich wird ab dem 3. Patentjahr eine gestaffelte Jahresgebühr fällig. Wie genau diese Staffelung aussieht, erfahren Sie im Kostenmerkblatt des DPMA.